FISAT-Logbücher
Pflicht für die Weiterbildung zum Aufsichtsführenden
Ab dem 01.01.2012 wurden Fisat Logbücher zum Nachweis für geleistete Einsatztage in der Seilzugangstechnik eingeführt. Das Führen des Logbuches ist freiwillig und nur zwingend erforderlich für Anwender der Qualifikationsstufe Fisat-Level 2, die eine Ausbildung zum Aufsichtsführenden Höhenarbeiter Fisat-Level 3 absolvieren wollen. Die Logbücher werden ab sofort bei Prüfungen und Wiederholungsunterweisungen ausschließlich von Zertifizierern des Fisat an die Teilnehmer ausgegeben und/oder können von jedem Anwender mit aktuellem Fisat-Zertifikat unter der Emailadresse zertorga@fisat.de mit Angabe der Fisat-Ausweisnummer und des Geburtsdatums bestellt werden. Die Zusendung erfolgt zeitnah. Weitere Informationen sowie FAQ`s finden Sie auf der Fisat-Homepage unter www.fisat.de/service/fisat_logbuch/ .
