BGR 199
Ausführliche Beschreibung: 

Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen" - Berufsgenossenschaftliche Regel, regelt die bestimmungsmäßige      Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung zum Retten aus Höhen und Tiefen.