Die Bildungsprämie

Was ist der Prämiengutschein?

Der Prämiengutschein ist ein Wertscheck, mit dem Sie einen Teil der Kosten Ihrer beruflichen Weiterbildung bezahlen. Der Prämiengutschein ist also bares Geld wert! Sie können ihn einmal im Jahr beantragen und bei einem Bildungsträger Ihrer Wahl einlösen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (dazu unten mehr).
Wichtig: Der Prämiengutschein trägt 50 Prozent der Weiterbildungskosten, bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro. Den Restbetrag müssen Sie selbst aufbringen.
Beispiel: Sie möchten ein Seminar besuchen, welches 700 Euro kostet. In diesem Fall übernimmt der Prämiengutschein die Hälfte, also 350 Euro, und Sie selbst zahlen ebenfalls 350 Euro.
Kostet die Weiterbildung dagegen 1.200 Euro, so übernimmt der Prämiengutschein nicht die Hälfte dieses Betrages, sondern nur den Maximalbetrag von 500 Euro. Den Restbetrag in Höhe von 700 Euro müssen Sie selbst tragen.

Wer erhält einen Prämiengutschein?

Mit dem Prämiengutschein werden vor allem Erwerbstätige mit geringem Einkommen gefördert. Konkret: Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf derzeit 25.600 Euro (bzw. 51.200 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) nicht übersteigen. Bei der Berechnung dieses Einkommens werden seit Mitte 2010 auch Kinderfreibeträge berücksichtigt.
Als "erwerbstätig" gelten jedoch nicht nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, sondern auch Inhaber/innen bzw. Teilhaber/innen von Unternehmen, sofern sie selbst im Betrieb mitarbeiten. Somit sind auch Selbstständige und Freiberufler förderungsfähig.
Auch geringfügig Beschäftigte oder mithelfende Familienangehörige, die keine andere Hauptbeschäftigung haben, können die Förderung beantragen. Auch für Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit gilt der Prämiengutschein.
Nicht gefördert werden dagegen Nichterwerbstätige, also bspw. Arbeitslose, Schüler, Studierende und Rentner. Auch Personen in einem öffentlich geförderten Beschäftigungsverhältnis, Nichterwerbsfähige oder Migranten ohne Arbeitserlaubnis sind nicht förderfähig.
Ob im Einzelfall die Fördervoraussetzungen vorliegen, wird grundsätzlich jeweils vor Ausstellen des Prämiengutscheins in einem Beratungsgespräch geklärt.

Wie kommen Sie an den Prämiengutschein?

Um einen Prämiengutschein zu erhalten, müssen Sie eine zugelassene Beratungsstelle aufsuchen.Dort erfolgt ein Beratungsgespräch, in dem die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt werden. Sind die Voraussetzungen gegeben, so wird direkt vor Ort ein Prämiengutschein für Sie ausgestellt. Beratungsstellen finden Sie im gesamten Bundesgebiet, die Kontaktdaten finden Sie im Internet unter www.bildungspraemie.info (Menüpunkt Weiterbildungs-Interessierte-Beratungsstellen Übersicht). Sie können dann mit Hilfe einer Karte bzw. einer Postleitzahlensuche auf einfache Weise die für Sie passende Beratungsstelle finden. 

Folgende Dokumente sind zum Beratungsgespräch mitzubringen:

  • ein amtlicher Ausweis mit Foto, z. B. Personalausweis, Reisepass oder Führerschein und

  • Ihr letzter Einkommensteuerbescheid (mindestens den aus dem Vor-Vorjahr), ersatzweise eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) oder eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers mit Selbstauskunft zum Einkommen.

  • Falls Sie nicht deutsche Staatsbürgerin bzw. deutscher Staatsbürger sind, denken Sie außerdem an den Nachweis über Ihren Aufenthaltsstatus.

Wie lösen Sie den Prämiengutschein ein?

Wollen Sie einen Prämiengutschein für eine Weiterbildung bei alpintec. nutzen, teilen Sie das einfach im Beratungsgespräch mit. Den ausgestellten Gutschein reichen sie dann bei der Anmeldung für einen Kurs mit ein.

Sie zahlen dann lediglich den verbleibenden Eigenanteil.

 

Was müssen Sie beachten?

Zwar wurde versucht, das Beantragungsverfahren unbürokratisch zu halten. Dennoch gibt es einige potenzielle Stolpersteine. So erhöhen Sie Ihre Chancen auf den Prämiengutschein:

  • Vereinbaren Sie möglichst bald einen Beratungstermin bei einer der zugelassenen Beratungsstellen, wenn Sie eine Weiterbildung planen. Je nach Nachfrage und zeitlicher Organisation bei der Beratungsstelle müssen Sie womöglich mit einer mehrwöchigen Wartezeit rechnen.

  • Klären Sie am besten schon bei der telefonischen Terminvereinbarung mit der Beratungsstelle grob ab, ob Sie in Ihrem individuellen Fall förderberechtigt sind. Allzu spezielle Einzelheiten können sicherlich nicht im Vorfeld besprochen werden, aber es wäre ärgerlich, wenn Sie sich vergeblich auf den Weg machen.

  • Wenn Sie sich für einen Kurs bei uns entschieden haben, klären Sie am besten noch vor dem Beratungsgespräch ab, ob wir tatsächlich noch Plätze frei haben.

  • Buchen oder bezahlen Sie Ihre Weiterbildung nicht vor Erhalt des Prämiengutscheins! Dann darf dieser nämlich nicht mehr ausgestellt werden.

  • Auf jedem Prämiengutschein wird eine Gültigkeitsdauer von drei Monaten (beginnend ab Ausstellungsdatum) eingetragen. Innerhalb dieser Frist müssen Sie den Prämiengutschein bei uns eingereicht haben.

  • Unter Umständen ist es denkbar, dass für Sie auch eine andere Fördermöglichkeit in Betracht kommt, die ggf. finanziell attraktiver ist.

  • Sollten die max. 500 Euro Bildungszuschuss nicht reichen: Der Prämiengutschein ist nur eine von zwei Komponenten des neuen Programms „Bildungsprämie“. Daneben wurde auch das Instrument „Weiterbildungssparen“ konzipiert, die für Sie ebenfalls interessant sein könnten. Es wendet sich auch an Erwerbstätige mit höherem Einkommen.