Höhenrettungsgeräte Prüfung
Prüfung von Abseilgeräten / Rettungsgeräten durch Sachkundige
Höhenrettungsgeräte (Abseilgeräte, Rettungsgeräte & Rettungshubgeräte) gehören zur Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) und müssen mindestens einmal jährlich durch eine PSA Prüfung gemäß den Herstellerangaben und nach DGUV Grundsatz 312-906 (ehemals BGG 906) von einem befähigten Sachkundigen für PSA gegen Absturz kontrolliert und dokumentiert werden.
Wie oft müssen die Höhenrettungsgeräte geprüft werden?
„Gemäß den Angaben des Herstellers in der Gebrauchsanleitung hat die Unternehmerin oder der Unternehmer PSA gegen Absturz (dazu gehören Höhenrettungsgeräte, Abseilgeräte, Rettungsgeräte & Rettungshubgeräte) entsprechend den Einsatzbedingungen (z.B. Hitzearbeitsplatz) und den betrieblichen Verhältnissen (z.B. wechselnde Benutzer bzw. Benutzerinnen) nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate, auf ihren einwandfreien Zustand durch eine sachkundige Person prüfen zu lassen.“
Auszug aus Punkt 10.3.2 der DGUV Regel 112-198 “Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz“.
„Bei Sets, die vom Hersteller in verplombten Behältnissen (dazu gehören luftarme Rettungsfässer, Aluminiumboxen oder Drybags) geliefert werden und die zur Vorhaltung auf z.B. WEA vorgesehen sind, beschränkt sich die mindestens alle 12 Monate durchzuführende Prüfung auf die Unversehrtheit der Plombe und des Behältnisses. Die Dauer der Wartungsfreiheit des Sets ist der Angabe des Herstellers zu entnehmen.“
Auszug aus Punkt 11.3. der DGUV Regel 112-199 “Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung zum Retten“.
Leistungen bei unserer Höhenrettungsgeräte Prüfung:
- Jahresüberprüfung / Jährliche Revision
- Gerätewartung / Reparatur
- Dokumentation (Prüfübersicht und Prüfplakette)
Welche Höhenrettungsgeräte / Rettungsgeräte / Rettungshubgeräte & Abseilgeräte prüfen wir?
Für folgende Höhenrettungsgeräte haben wir die entsprechenden Herstellerschulungen erfolgreich absolviert und sind damit autorisiert diese Höhenrettungsgeräte zu prüfen:
- Mittelmann Rettungsgeräte / Rettungshubgeräte / Abseilgeräte
- SHE Rettungsgeräte / Rettungshubgeräte / Abseilgeräte
- Skylotec Rettungsgeräte / Rettungshubgeräte / Abseilgeräte
- TRACTEL Rettungsgeräte / Rettungshubgeräte / Abseilgeräte
MITELMANN Rettungsgeräte / Rettungshubgeräte / Abseilgeräte:
SHE Rettungsgeräte / Rettungshubgeräte / Abseilgeräte:
- ab Anfang September 2024
SKYLOTEC Rettungsgeräte / Rettungshubgeräte / Abseilgeräte:
TRACTEL Rettungsgeräte / Rettungshubgeräte / Abseilgeräte:
Kosten für Höhenrettungsgeräte Prüfung:
Alle Prüfungen / Revisionen / Reparaturen erfolgen gemäß der Herstellervorgaben und den Richtlinien des DGUV Grundsatzes 312-906.
- Kostenvoranschläge auf Anfrage.
- Preise variieren je nach Gerät und Verschleiß.
- Für die Revision / Reparatur benötigte Ersatzteile und Austauschkomponenten werden separat abgerechnet. Sollte ein Austausch notwendig sein, wird Ihnen ein Kostenvoranschlag erstellt.
- Das Prüfbuch oder Prüfheft fehlen. Hier bitte vorher Bescheid geben, damit klären können ob wir kostenpflichtigen Ersatz vom Hersteller bekommen.
- Alle Preise sind zuzüglich Versandkosten bzw. Anfahrtskosten.
Welche Höhenrettungsgeräte sollten Sie nicht (mehr) zur Höhenrettungsgeräte Prüfung einschicken?
- Die Kennzeichnungen (Seriennummer, Baujahr) sind nicht mehr vorhanden.
- Die Kennzeichnungen (Seriennummer, Baujahr) sind unleserlich.
- Die maximale Benutzungsdauer laut Hersteller ist überschritten.
Höhenrettungsgeräte Prüfung anfragen
Sie benötigen neue Höhenrettungsgeräte oder neue Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)?
In unserem Industriekletter Shop (Ladenlokal) finden Sie alle Produkte für Ihre Arbeitssicherheit. Für Verkauf, Beratung oder Fragen stehen wir ihnen Montag bis Freitag von 10:00 bis 15:00 Uhr zur Verfügung.
Kontaktieren Sie uns per Telefon +49 (0)30 53014181 oder per Mail: sachkunde@alpintec.de
Ihr Alpintec Team