Steigschutzläufer Prüfung

Prüfung von Steigschutzläufern durch Sachkundige

Steigschutzläufer gehören zur Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) und müssen  mindestens einmal jährlich durch eine PSA Prüfung gemäß den Herstellerangaben und nach DGUV Grundsatz 312-906 (ehemals BGG 906) von einem befähigten Sachkundigen für PSA gegen Absturz kontrolliert und dokumentiert werden.

Wie oft müssen die Steigschutzläufer geprüft werden?

Gemäß den Angaben des Herstellers in der Gebrauchsanleitung hat die Unternehmerin oder der Unternehmer PSA gegen Absturz (dazu gehören Steigschutzläufer) entsprechend den Einsatzbedingungen (z.B. Hitzearbeitsplatz) und den betrieblichen Verhältnissen (z.B. wechselnde Benutzer bzw. Benutzerinnen) nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate, auf ihren einwandfreien Zustand durch eine sachkundige Person prüfen zu lassen.

Auszug aus Punkt 10.3.2 der DGUV Regel 112-198 “Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz“.

 

Alpintec GmbH - Steigschutzläufer Prüfung

Foto: Alpintec GmbH / Mario Hübner

Leistungen bei unserer Steigschutzläufer Prüfung:

  • Sichtprüfung
  • Funktionsprüfung
  • Dokumentation (Prüfübersicht und Prüfplakette)

Welche Steigschutzläufer prüfen wir?

Für folgende Steigschutzläufer haben wir die entsprechenden Herstellerschulungen erfolgreich absolviert und sind damit autorisiert diese Steigschutzläufer zu prüfen:

    • BORNACK Schienensteigschutz
    • FABA Fangwagen
    • HACA Fallschutzläufer
    • HAILO Auffanggeräte
    • SKYLOTEC Steigschutzläufer
    • SÖLL Auffanggeräte
    • diverse Drahtseilläufer

BORNACK Schienensteigschutz:

FABA Fangwagen (Tractel):

HACA Fallschutzläufer:

HAILO Auffanggeräte:

MITELMANN Auffanggeräte:

SKYLOTEC Steigschutzläufer:

SÖLL Auffanggeräte (Honeywell Miller):

Kosten für Steigschutzläufer Prüfung:

Alle Prüfungen erfolgen gemäß der Herstellervorgaben und den Richtlinien des DGUV Grundsatzes 312-906.

  • Steigschutzläufer Prüfung 31,00€ bis 59,00€ Netto.
  • Alle Preise sind zuzüglich Versandkosten bzw. Anfahrtskosten.

Welche Steigschutzläufer sollten Sie nicht mehr zur PSA Prüfung einschicken?

  • Die Kennzeichnungen (Seriennummer, Baujahr) sind nicht mehr vorhanden.
  • Die Kennzeichnungen (Seriennummer, Baujahr) sind unleserlich.
  • Die maximale Benutzungsdauer laut Hersteller ist überschritten.

Steigschutzläufer Prüfung anfragen

Sie benötigen neue Steigschutzläufer oder neue Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)?

In unserem Industriekletter Shop (Ladenlokal) finden Sie alle Produkte für Ihre Arbeitssicherheit. Für Verkauf, Beratung oder Fragen stehen wir ihnen Montag bis Freitag von 10:00 bis 15:00 Uhr zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns per Telefon +49 (0)30 53014181 oder per Mail: sachkunde@alpintec.de

Ihr Alpintec Team