Höhensicherungsgeräte Prüfung

Prüfung von Höhensicherungsgeräten durch Sachkundige

Höhensicherungsgeräte gehören zur Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) und müssen mindestens einmal jährlich durch eine PSA Prüfung gemäß den Herstellerangaben und nach DGUV Grundsatz 312-906 (ehemals BGG 906) von einem befähigten Sachkundigen für PSA gegen Absturz kontrolliert und dokumentiert werden.

Wie oft müssen die Höhensicherungsgeräte geprüft werden?

Gemäß den Angaben des Herstellers in der Gebrauchsanleitung hat die Unternehmerin oder der Unternehmer PSA gegen Absturz (dazu gehören Höhensicherungsgeräte) entsprechend den Einsatzbedingungen (z.B. Hitzearbeitsplatz) und den betrieblichen Verhältnissen (z.B. wechselnde Benutzer bzw. Benutzerinnen) nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate, auf ihren einwandfreien Zustand durch eine sachkundige Person prüfen zu lassen.

Auszug aus Punkt 10.3.2 der DGUV Regel 112-198 “Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz“.

Leistungen bei unserer Höhenrettungsgeräte Prüfung:

  • Jahresüberprüfung / Jährliche Revision
  • Gerätewartung / Reparatur
  • Dokumentation (Prüfübersicht und Prüfplakette)

Welche Höhenrettungsgeräte prüfen wir?

Für folgende Höhenrettungsgeräte haben wir die entsprechenden Herstellerschulungen erfolgreich absolviert und sind damit autorisiert diese Höhenrettungsgeräte zu prüfen:

  • IKAR Höhensicherungsgeräte
  • KRATOS SAFETY Höhensicherungsgeräte
  • TRACTEL Höhensicherungsgeräte

Kosten für Höhensicherungsgeräte Prüfung:

Alle Prüfungen / Revisionen / Reparaturen erfolgen gemäß der Herstellervorgaben und den Richtlinien des DGUV Grundsatzes 312-906.

  • Kostenvoranschläge auf Anfrage.
  • Preise variieren je nach Gerät und Verschleiß.
  • Für die Revision / Reparatur benötigte Ersatzteile und Austauschkomponenten werden separat abgerechnet. Sollte ein Austausch notwendig sein, wird Ihnen ein Kostenvoranschlag erstellt.
  • Das Prüfbuch oder Prüfheft fehlen. Hier bitte vorher Bescheid geben, damit klären können ob wir kostenpflichtigen Ersatz vom Hersteller bekommen.
  • Alle Preise sind zuzüglich Versandkosten bzw. Anfahrtskosten.

Welche Höhensicherungsgeräte sollten Sie nicht (mehr) zur Höhensicherungsgeräte Prüfung einschicken?

  • Die Kennzeichnungen (Seriennummer, Baujahr) sind nicht mehr vorhanden.
  • Die Kennzeichnungen (Seriennummer, Baujahr) sind unleserlich.
  • Die maximale Benutzungsdauer laut Hersteller ist überschritten.

Höhensicherungsgeräte Prüfung anfragen

Sie benötigen neue Höhensicherungsgeräte oder neue Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)?

In unserem Industriekletter Shop (Ladenlokal) finden Sie alle Produkte für Ihre Arbeitssicherheit. Für Verkauf, Beratung oder Fragen stehen wir ihnen Montag bis Freitag von 10:00 bis 15:00 Uhr zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns per Telefon +49 (0)30 53014181 oder per Mail: sachkunde@alpintec.de

Ihr Alpintec Team