PSA Prüfung

Prüfung von PSA gegen Absturz durch Sachkundige

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) muss mindestens einmal jährlich durch eine PSA Prüfung nach DGUV Grundsatz 312-906 (ehemals BGG 906) von einem befähigten Sachkundigen kontrolliert und dokumentiert werden. Bei größeren Stückzahlen prüfen wir Ihr Equipment auch gerne bei Ihnen vor Ort.

PSA Sachkunde

 

Wie oft muss die PSA geprüft werden?

Gemäß den Angaben des Herstellers in der Gebrauchsanleitung hat die Unternehmerin oder der Unternehmer PSA gegen Absturz entsprechend den Einsatzbedingungen (z.B. Hitzearbeitsplatz) und den betrieblichen Verhältnissen (z.B. wechselnde Benutzer bzw. Benutzerinnen) nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate, auf ihren einwandfreien Zustand durch eine sachkundige Person prüfen zu lassen.
Auszug aus Punkt 10.3.2 der DGUV Regel 112-198 “Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz“.

 

 

Wer darf PSA prüfen?

Als sachkundig gelten Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der PSA gegen Absturz und deren bestimmungsgemäßen Benutzung haben und m

it den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, dem DGUV Regelwerk sowie allgemein anerkannten Regeln der Technik, DIN EN Normen und DIN Normen, soweit vertraut sind, dass sie den ordnungsgemäßen Zustand von PSA gegen Absturz prüfen und beurteilen können. Diese Anforderungen erfüllen Personen, die eine Teilnahme an einem Lehrgang nach DGUV Grundsatz 312-906 „Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen“ erfolgreich abgeschlossen haben.

Als Nachweis der Qualifizierung erhält die sachkundige Person eine Bescheinigung. Beschränkte sich die Ausbildung auf bestimmte Produkte bzw. Produktgruppen, wird dies in der Bescheinigung gesondert vermerkt.

Für die sachkundige Überprüfung von z.B. Höhensicherungsgeräten wird durch den Hersteller eine
Autorisierung und/oder besondere Qualifizierung verlangt.

Auszug aus Punkt 10.3.2 der DGUV Regel 112-198 “Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz“.

Was gehört alles zu einer PSA gegen Absturz?

  • Abseilgeräte DIN EN 341
  • Anschlageinrichtungen DIN EN 795
  • Auffanggurte DIN EN 361
  • Bandschlingen und Rundschlingen DIN EN 566
  • Falldämpfer DIN EN 355
  • Haltegurte EN 358
  • Haltesysteme DIN EN 358
  • Helme DIN EN 397
  • Mitlaufende Auffanggeräte DIN EN 353-1 und DIN EN 353-2
  • Sitzgurte EN 813
  • Verbindungselemente DIN EN 362 (z.B. Karabiner, Maillons)
  • Verbindungsmittel DIN EN 354

Kosten für PSA Prüfung:

Alle Prüfungen erfolgen nach den Richtlinien des DGUV Grundsatz 312-906. Wir bieten verschiedene Pauschalen für die Überprüfung Ihrer Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz an:

  • PSAgA oder SZP Set (bis 5 Teile)    39,00€ Netto. 
    (z.B. 1x Helm, 1x Gurt, 1x Falldämpfer und 2x Karabiner)
  • PSAgA oder SZP Set (bis 10 Teile)  59,00€ Netto.
    (z.B. 1x Helm, 1x Gurt, 1x Falldämpfer,  1x Grillon, 3x Karabiner, 2x Bandschlinge)
  • PSAgA oder SZP Set (bis 15 Teile)  79,00€ Netto.
    (z.B. 1x Helm, 1x Gurt, 2x Falldämpfer,  2x Grillon, 2x Abseilgeräte, 5x Karabiner, 3x Bandschlinge)

  • PSAgA oder SZP Set (bis 20 Teile)   99,00€ Netto.
  • PSAgA oder SZP Set (bis 25 Teile) 119,00€ Netto.
  • PSAgA oder SZP Set (bis 30 Teile) 129,00€ Netto.
  • PSAgA oder SZP Set (bis 35 Teile) 139,00€ Netto.
  • PSAgA oder SZP Set (bis 40 Teile) 149,00€ Netto.
  • PSAgA oder SZP Set (bis 45 Teile) 159,00€ Netto.
  • PSAgA oder SZP Set (bis 50 Teile) 169,00€ Netto. 
  • Prüfung & Reparatur von Höhensicherungs- und Höhenrettungsgeräte: auf Anfrage

Wenn Sie zum Beispiel nur Gurte geprüft haben möchten, fordern Sie bitte von uns ein individuelles Angebot an.

PSAgA Prüfung anfragen

Was sollten Sie nicht mehr zur PSA Prüfung einschicken?

  • Die Label sind unleserlich oder nicht mehr vorhanden (z.B. Seil, Bandschlinge, Falldämpfer).
  • Es ist keine Hersteller-Seriennummer oder sonstige individuelle Seriennummer auf dem Artikel vorhanden (z.B. Karabiner, Rollen).
  • Textile Ausrüstungsgegenstände (z.B. Schlingen, Seile, Gurtbänder) oder Helme sind mit lösungsmittelhaltigen Stiften (z.B. Edding) gekennzeichnet.
  • Textile Ausrüstungsgegenstände (z.B. Schlingen, Seile, Gurtbänder) oder Helme sind durch Stoffe wie Bitumen, Teer oder Farbe verunreinigt.
  • Die maximale Benutzungsdauer und Lebensdauer laut Hersteller ist überschritten.
  • Helme sind mit Aufklebern versehen, welche nicht vom Hersteller freigegeben sind.

Sie benötigen neue Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)?

In unserem Industriekletter Shop (Ladenlokal) finden Sie alle Produkte für Ihre Arbeitssicherheit. Für Verkauf, Beratung oder Fragen stehen wir ihnen Montag bis Freitag von 10:00 bis 15:00 Uhr zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns per Telefon +49 (0)30 53014181 oder per Mail: sachkunde@alpintec.de

Ihr Alpintec Team